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   LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11   

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https://dejure.org/2015,13229
LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11 (https://dejure.org/2015,13229)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.01.2015 - L 5 KR 4/11 (https://dejure.org/2015,13229)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - L 5 KR 4/11 (https://dejure.org/2015,13229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf ambulante Behandlung mit Avastin (Bevacizumab) sowie mit regionaler Hyperthermie bei metastasierendem bösartigem Tumor des Drüsengewebes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für ambulante Behandlung mit Avastin (Bevacizumab); Einhaltung von Qualitätskriterien; Voraussetzungen eines "Off-Label-Use"; Keine Kostenerstattung für die Behandlung eines metastasierenden bösartigen Tumors des Drüsengewebes mit dem Arzneimittel ...

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung für eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenerstattung für die Behandlung eines metastasierenden bösartigen Tumors des Drüsengewebes mit dem Arzneimittel Avastin (Bevacizumab) sowie regionaler Hyperthermie in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Behandlung mit dem Arzneimittel Avastin (Bevacizumab) und regionaler Hyperthermie - metastasierender Tumor des Drüsengewebes

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 40 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | (Zahn-)Ärztliche Behandlung | Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden | Behandlung mit Avastin (Bevacizumab) sowie mit Hyperthermie bei Tumor

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11
    Vielmehr wird durch diese Richtlinien auch der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistung verbindlich festgelegt (BSG 07.11.2006, B 1 KR 24/06 R).

    Dieser Tumor hatte trotz operativer (vollständige R0 - Resektion) und anschließender chemotherapeutischer Behandlung 2007/2008 bereits in die Leber und in das Lymphsystem der Versicherten metastasiert (TNM-Klassifikation, BSG vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R, Rn. 29).

    b) Mit dem bezeichneten Beschluss des GBA entfällt auch ein Anspruch nach einem sogenannten Systemversagen (vgl. BSG 07.11.2006, B 1 KR 24/06 R; vom 10.05.2012, B 1 KR 78/11 B).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11
    Der Kläger hat als Sonderrechtsnachfolger der Versicherten (§ 56 Abs.. 1 SGB I; vgl. BSG, Urteil vom 3.7.2012 - B 1 KR 6/11 R, Rn. 10 - zitiert nach juris) keinen Anspruch auf die begehrte Kostenerstattung.

    Vielmehr wird durch diese Richtlinien auch der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 03.7.2012 - B 1 KR 6/11 R mwN).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11
    Fertigarzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 S 3, § 12 Abs. 1 SGB V) dagegen nicht von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 Abs. 1 S 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 S 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche (§ 21 Abs. 1 AMG) arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (vgl. BSG, Urteil vom 03. Juli 2012 - B 1 KR 25/11 R, Rn. 12 - zitiert nach juris).

    aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (st. Rspr., vgl BSG, Urteil vom 03. Juli 2012 - B 1 KR 25/11 R, Rn. 15 - zitiert nach juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - L 5 KR 59/11

    Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11
    Darauf sowie auf die Gerichtsakten beider Rechtzüge und auf die Akten der Parallelverfahren der Beteiligten L 5 KR 6/11, L 5 KR 56/11, L 5 KR 57/11, L 5 KR 58/11, L 5 KR 59/11 und L 5 KR 317/11 einschließlich der dort eingeholten Sachverständigengutachten des Prof. Dr. C. welche ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, wird zur Ergänzung des Tatbestandes Bezug genommen.

    Die Versicherte war nach der vorgelegten und beigezogenen ärztlichen Dokumentation, nach den Stellungnahmen des MDK sowie nach den überzeugenden sachverständigen Ausführungen des Prof. Dr. R. im vorliegenden Berufungsverfahren sowie in den zwischen den Beteiligten unter den Aktenzeichen L 5 KR 6/11, L 5 KR 56/11, L 5 KR 57/11, L 5 KR 58/11, L 5 KR 59/11 und L 5 KR 317/11 geführten Verfahren im streitgegenständlichen Zeitraum ab Ende Mai 2008 an einem bösartigen Tumor, hervorgegangen aus Drüsengewebe im Bereich des Überganges Speiseröhre/Magen erkrankt.

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2013 - L 5 KR 58/11

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11
    Darauf sowie auf die Gerichtsakten beider Rechtzüge und auf die Akten der Parallelverfahren der Beteiligten L 5 KR 6/11, L 5 KR 56/11, L 5 KR 57/11, L 5 KR 58/11, L 5 KR 59/11 und L 5 KR 317/11 einschließlich der dort eingeholten Sachverständigengutachten des Prof. Dr. C. welche ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, wird zur Ergänzung des Tatbestandes Bezug genommen.

    Die Versicherte war nach der vorgelegten und beigezogenen ärztlichen Dokumentation, nach den Stellungnahmen des MDK sowie nach den überzeugenden sachverständigen Ausführungen des Prof. Dr. R. im vorliegenden Berufungsverfahren sowie in den zwischen den Beteiligten unter den Aktenzeichen L 5 KR 6/11, L 5 KR 56/11, L 5 KR 57/11, L 5 KR 58/11, L 5 KR 59/11 und L 5 KR 317/11 geführten Verfahren im streitgegenständlichen Zeitraum ab Ende Mai 2008 an einem bösartigen Tumor, hervorgegangen aus Drüsengewebe im Bereich des Überganges Speiseröhre/Magen erkrankt.

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 78/11 B

    Krankenversicherung - Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11
    b) Mit dem bezeichneten Beschluss des GBA entfällt auch ein Anspruch nach einem sogenannten Systemversagen (vgl. BSG 07.11.2006, B 1 KR 24/06 R; vom 10.05.2012, B 1 KR 78/11 B).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11
    Nach dem "Nikolausbeschluss" (Kingreen) des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98) ist es mit den Grundrechten aus Artikel 2 Abs.
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11
    Die Therapie muss in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sein (BSG, Urteil vom 21.3.2013 - B 3 KR 2/12 R, Rn. 12 - zitiert nach juris).
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